Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CI Communications

Stand: 18.08.2026

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der CI Communications, Kollektivgesellschaft mit Sitz in Zürich, Schweiz (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Content & Communication, Social Marketing & Strategy, Corporate Branding sowie Website Development & Care.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.<(3) Diese AGB gelten sowohl für Kunden mit Sitz in Deutschland als auch für Kunden mit Sitz in der Schweiz. Welches Recht im Einzelfall zur Anwendung kommt, richtet sich nach § 12.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder die Agentur eine Auftragsbestätigung versendet.

(3) Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Leistungsvertrag/Briefing.

 

§ 3 LEISTUNGSUMFANG

(1) Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der anerkannten fachlichen Standards.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs („Scope“) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.

(3) Bei Dauermandaten (z. B. laufende Social-Media-Betreuung) wird der monatliche bzw. periodische Leistungsumfang gesondert vereinbart (Leistungsbeschreibung/SOW).

 

§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Markenrichtlinien etc.) und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Freigaben (z. B. von Content, Designs, Kampagnen) sind vom Kunden innerhalb der vereinbarten bzw. einer angemessenen Frist zu erteilen. Verzögert sich die Freigabe, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

(3) Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. er zur Nutzung berechtigt ist.

 

§ 5 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

(4) Bei Dauermandaten erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Zusätzliche, nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasste Leistungen werden gesondert nach Aufwand oder nach vorheriger Vereinbarung berechnet.

 

§ 6 NUTZUNGS- UNS URHEBERRECHTE

(1) Alle im Rahmen der Auftragserfüllung von der Agentur erstellten Werke (Texte, Grafiken, Konzepte, Designs, Website-Inhalte etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum bzw. unter dem Urheberrecht der Agentur.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für die vertraglich vereinbarten Zwecke, sofern nicht ausdrücklich ein weitergehendes (z. B. exklusives) Nutzungsrecht vereinbart wurde.

(3) Die Nutzung von Vorentwürfen, nicht final abgenommenen Konzepten oder Zwischenergebnissen ist dem Kunden nicht gestattet.

(4) Die Agentur ist berechtigt, erstellte Arbeiten zu Referenz- und Portfoliozwecken (z. B. auf der eigenen Website, in Pitches) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

 

§ 7 TERMINE UND FRISTEN

(1) Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bezeichnet wurden.

(2) Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden (§ 4) beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

 

§ 8 ABNAHME

(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung/Übergabe schriftlich Mängel rügt.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst eine angemessene Nachbesserung durch die Agentur.

 

§ 9 HAFTUNG

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften (z. B. Produkthaftung, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die Agentur haftet nicht für Inhalte, Rechte oder Materialien Dritter, die vom Kunden bereitgestellt wurden.

(5) Für Kunden mit Sitz in der Schweiz gelten die Haftungsbeschränkungen nach diesem Paragraphen im Rahmen des nach Art. 100 OR Zulässigen.

 

§ 10 VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

 

§ 11 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

(2) Dauermandate können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 12 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Für Verträge mit Kunden mit Sitz in Deutschland gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für Verträge mit Kunden mit Sitz in der Schweiz gilt schweizerisches Recht.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.

 

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.